1) Die Preise verstehen sich freibleibend für verpackte Ware ab Werk Trautmannsdorf. Voraussetzung ist die Bestellung über unser Bestellformular oder in einer gleichwertigen Form. Bei abweichenden Bestellformen (z.B.: Erstellung eines Materialauszuges unsererseits aus übermittelten Plänen) ist der Mehraufwand kostenpflichtig. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Verrechnung immer auf Basis der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste.
2) Der Versand oder die Lieferung erfolgt immer auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Für Bruchschäden können wir keinen Ersatz leisten. Diesbezügliche Ersatzansprüche sind beim jeweiligen Beförderungsunternehmen umgehend geltend zu machen.
3) Verpackung: Standardverpackungen sind kostenfrei, ausgenommen sind Sonderverpackungen (z.B.: Seefeste Verpackung o.Ä.).
4) Lieferfristen: Maß-, Gewichts- und Vorratsangaben, sowie Preisanbote sind immer freibleibend. Aus Nichteinhaltung der Lieferfristen können Schadenersatzansprüche nicht hergeleitet werden. Ebensowenig Forderungen auf frachtfreie Nachlieferung etwaiger Lieferrückstände. Alle unter den Begriff «Höhere Gewalt» fallende Behinderungen sowie Betriebsstörungen, Rohstoffmangel jeglicher Art befreien uns von der Einhaltung gegebener Liefertermine bzw. Lieferverpflichtungen.
5) Qualität: Lieferungen erfolgen in fachgemäßer Durchschnittsware. Abweichungen in Farbe und Ausführung sind unvermeidlich, dies gilt besonders für Ersatz- und Ergänzungslieferungen, sowie Sonderanfertigungen. Musterstücke stellen in Beschaffenheit und Farbe immer nur einen Durchschnitt der Lieferung dar. Lt. Ö-Norm B8304 dürfen Farbabweichungen der Glasur, sowie Blasen und Narben in der Glasur soweit vorhanden sein, als der architektonische Gesamteindruck dadurch nicht gestört wird. Haarrisse, leichte Wolken und Glasurwülste sind entsprechend der Norm kein Beanstandungsgrund. Bei versteckten Fehlern (Kalkstein, Lufteinschlüsse usw.) leisten wir für unser Material Ersatz. Die Beschaffenheit der Glasuren entspricht Ihrem Einsatz an Kachelöfen. Andere Einsatzzwecke, die höhere Anforderungen (z.B. erhöhte mechanische oder chemische Resistenz) nach sich ziehen, müssen vor Bestellung mit uns geklärt werden.
6) Reklamationen können nur innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Ware entgegengenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist wird unwiderlegbar angenommen, dass die gelieferte Ware frei von allen, auch verborgenen, Mängeln geliefert wurde. Bei Fremdware, die uns zur Lohveredelung zur Verfügung gestellt wurde ist unsere Haftung grundsätzlich mit dem Wert unserer eigenen Leistung begrenzt. Wir ersuchen, eventl. Auftragsbestätigungen stets unverzüglich nach Erhalt zu prüfen, da spätere Differenzen nicht zu unseren Lasten geregelt werden können.
7) Rücksendungen von lt. Bestellung gelieferter Ware können nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erfolgen.
8) Storno eines Auftrages ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung möglich. In diesem Fall wird neben der Geltendmachung allfälliger sonstiger Ansprüche, in jedem Falle ein Stornoentgelt von 10% des Auftragswertes als pauschalierter Mindestschaden berechnet. Bei abzuholender Ware sind wir im Falle des Annahmeverzuges (Nichtabholung) berechtigt, nach Ablauf von 3 Monaten ab Rechnungsdatum unbeschadet der eingetretenen Fälligkeit, die Ware auf Ihre Rechnung bestmöglich zu veräußern.
9) Zahlungsbedingungen: Wenn nicht anders vereinbart, sind die Zahlungen mit Rechnungserhalt, ohne jeglichen Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 2% über der Rate für Kontokorrentkredite zuzügl. aller Mahn- und Inkassospesen verrechnet.
10) Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Dies gilt auch bei Verarbeitung bzw. Weiterverkauf der Ware durch den Käufer. In diesem Falle gilt als vereinbart, dass das Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache anteilsgemäß an den Verkäufer übergeht.
11) Erfüllungsort ist Trautmannsdorf/Leitha; Gerichtsstand ist für beide Teile Bruck/Leitha. Dies gilt auch für Interventionsklagen und Streitverkündigungen.
12) Durch die Erteilung eines Auftrages anerkennt der Besteller vorangeführte Liefer- und Verkaufsbedingungen.